Elektro Scooter Strassen Zulassung

Sind E-Scooter für die Straße zugelassen?

Deutschland

Sind E-Scooter in Deutschland im Straßenverkehr erlaubt? – Noch nicht:

Grundsätzlich darfst du deinen E-Scooter legal auf Privatgrundstücken fahren, dazu gehören beispielsweise:

  • Firmengelände
  • Messegelände
  • Parks
  • Campingplätze
  • Hafengebiete

Im Straßenverkehr sieht die Situation anders aus, jedoch wird derzeit an der Änderung der Gesetzeslage gearbeitet! Im Moment sind Steh-Scooter noch nicht in öffentlichen Bereichen zugelassen. Der Grund: sie fallen in keine vorhandene Fahrzeugkategorie. Nach deutschem Recht gelten sie weder als Kick-Scooter, Fahrräder, E-Bikes, Mopeds oder ähnliches.

Somit benötigen E-Scooter:

  • einen Sitz
  • fest eingebautes Licht sowie Bremslicht
  • Zwei Außenspiegel
  • Vorder- plus Rückbremse
  • Klingel oder Hupe
  • Nummerntafelhalterung
  • Versicherung
  • StVZO Konformität

Derzeit arbeitet eine Gruppe an Unternehmen (u.a. Segway, Honda,..) daran eine neue Fahrzeugklasse zu schaffen. Ziel ist es, dass legal mit bis zu 25 km/h auf öffentlichen Radwegen, ohne erforderliche Lizenz oder Helm, gefahren werden darf.

 

Österreich

Sind E-Scooter in Österreich im Straßenverkehr erlaubt? – Ja:

Obwohl ab 1.6.2019 eine Änderung der Straßenverkehrsverordnung in Kraft getreten ist, bleiben die Vorschriften nahezu unverändert.

Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller („Elektro-Scooter„) mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist grundsätzlich verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt werden.

Erlaubt ist das Befahren von

  • Radfahranlagen
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit
  • Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit nur, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

Ausrüstung

Elektro-Scooter sind mit

  •  einer wirksamen Bremsvorrichtung
  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  •  gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht

auszurüsten.

 

Infovideo der Polizei:

 

Schweiz

Sind E-Scooter in der Schweiz im Straßenverkehr erlaubt? – Ja:

E-Scooter fallen in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder und können überall gefahren werden wo auch Fahrräder zugelassen sind. Um als Leicht-Motorfahrräder eingestuft zu werden, müssen E-Scooter folgende Eigenschaften aufweisen:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (bei Tretunterstützung)
  • Motorleistung von max. 500 W
  • fest angebrachtes Vorder- und Rücklicht
  • roter  Rückstrahler
  • Glocke

Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, kannst du deinen E-Scooter ohne Kontrollschild, Helm, Versicherung, Führerausweis (ab dem Alter von 16 Jahren), Fahrzeugausweis oder Typengenehmigung fahren. Die Benutzung von Radwegen ist obligatorisch, in Fußgängerzonen dürfen Elektroscooter nicht benutzt werden.

 

Rechtliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Quellen:
Deutschland: https://gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/electroscooter.htm
Österreich: § 88b Straßenverkehrsverordnunghttps://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html
Schweiz: https://e-bike-ratgeber.ch/rsFiles/Datei/Vorschriften_fuer_E-Bikes_Uebersicht.pdf